eRezepte
- Zum Ausstellen eines eRezeptes ist das Einlesen der Gesundheitskarte im Praxisverwaltungssystem einmalig zu Beginn des Quartals zwingend erforderlich. Erst dann ist die Erstellung des eRezeptes über die Software möglich.
- Im Verlauf desselben Quartales ist dann die Erstellung weiterer Rezepte möglich.
- Dies gilt für alle Medikamente, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
- Das Abholen eines Rezept-Ausdruckes in der Praxis entfällt somit. Die Medikamente können am Folgetag in der Apotheke abgeholt werden. Hierfür benötigen Sie in der Apotheke Ihre Gesundheitskarte.
- Die Einlösung der eRezepte in der Apotheke ohne Gesundheitskarte ist über eine eRezept-App über das Smartphone möglich.
- Für alle weiteren Rezepte (Privatrezepte, Heil- und Hilfsmittelrezepte, Betäubungsmittelrezepte) wird wie gehabt ein Rezept-Ausdruck erstellt, der in der Praxis abgeholt werden muss.
Im Laufe der nächsten Jahre ist von Seiten der Politik geplant auch diese Rezepte in elektronische Rezepte zu überführen.