eRezepte

  • Zum Ausstellen eines eRezeptes ist das Einlesen der Gesundheitskarte im Praxisverwaltungssystem einmalig zu Beginn des Quartals zwingend erforderlich. Erst dann ist die Erstellung des eRezeptes über die Software möglich. 


  • Im Verlauf desselben Quartales ist dann die Erstellung weiterer Rezepte möglich.


  • Dies gilt für alle Medikamente, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.


  • Das Abholen eines Rezept-Ausdruckes in der Praxis entfällt somit. Die Medikamente können am Folgetag in der Apotheke abgeholt werden. Hierfür benötigen Sie in der Apotheke Ihre Gesundheitskarte.


  • Die Einlösung der eRezepte in der Apotheke ohne Gesundheitskarte ist über eine eRezept-App über das Smartphone möglich. 


  • Für alle weiteren Rezepte (Privatrezepte, Heil- und Hilfsmittelrezepte, Betäubungsmittelrezepte) wird wie gehabt ein Rezept-Ausdruck erstellt, der in der Praxis abgeholt werden muss. 

      Im Laufe der nächsten Jahre ist von Seiten der Politik geplant auch diese                    Rezepte in elektronische Rezepte zu überführen.